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Avatar von biobern
  • biobern

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2010

Höre ich richtig? Steht hier etwa tatsächlich "Frauen müssen, Männer dürfen"?

Oha! Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich, wenn er den Anfang des Artikels liest.

Liest man aber weiter, findet man:
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Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter auch das Recht haben, diesen zu verschweigen.
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Ach soooo. Dann bleibt die Gesetzgebung wohl doch so wie in den letzten 50 Jahren: "Frauen dürfen, Männer müssen"! Die Gründe sind ja zweifellos immer äußerst schwerwiegend. Der Mann hat aber nun das Recht, vorher einen Anwalt reich zu machen. Oder wie?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.08.2016 00:11).

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