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Avatar von foobar
  • foobar

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2000

Nur im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens

Man sollte nicht unnötig in Familien eingreifen, d.h. solange sich die Frage des Unterhalts nicht stellt, besteht keine Notwendigkeit für einen Vaterschaftstest. Es gibt ja auch Fälle, in denen der Scheinvater von diesem Fakt weiß und seine Vaterschaft vorsätzlich nicht in Frage stellt, z.B. weil er zeugungsunfähig ist.

Anders sieht es aus, wenn es um Unterhalt geht, dann könnte man Vaterschaftstests durchaus verbindlich einführen, von denen nur in besonderen Fällen abgewichen werden kann (z.B. Adoptionen oder auf besonderen Antrag des (Schein-?) Vaters hin).

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