Wird nicht klappen. Denn der Unterhalt wird an das Kind, nicht an die Frau gezahlt. Und das Kind wird nichts davon wissen, war es ja nicht bei der Zeugung, sondern nur bei der Geburt dabei.
Fremdnütziger Betrug? Stichwort "gutgläubige Entreicherung".
Da muss man der Frau - ggf. Jahre zurückliegenden - Vorsatz nachweisen.