Motorpsycho schrieb am 30.08.2016 13:50:
Wenn der Staat sowohl die berechtigten Interessen des Scheinvaters wie der Frau wahren möchte, dann muss das entweder über die Frau oder die Gerichte laufen, also so, dass ggf. das Gericht weiß, wer der echte Vater ist, dies dem Scheinvater gegenüber aber nicht offen gelegt wird.
wobei sich die Frage stellt: wennschon davon ausgegangen wird, dass es eher um familiäre Bindungen geht, welche Rolle spielt nun der leibliche Vater wenn er bisher nie auftauchte? Für das Kind wie auch die Familie ja keine, er war halt lediglich Spermageber.
Und insofern ließe sich das Ganze dann ja wie bei Unterhaltsvorschuss regeln, d.h. es wird festgesetzt, wie viel er rückwirkend zu zahlen hat, aber deshalb muss der Scheinvater nicht auch den Namen erfahren, er erhält das Geld und fertig.