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Avatar von kohlhase
  • kohlhase

520 Beiträge seit 16.07.2016

Schon der Nachweis eines Verstoßes ist kaum zu führen

Im Artikel wird auch schon die Ausnahme erwähnt, bei der Auskünfte nicht zumutbar sind: Wenn eine Auskunft "das Persönlichkeitsrecht der Mutter in besonderem Maße verletzt". Ist das z.B. wenn die Mutter ein sehr ausschweifendes Sexualleben zugeben müsste?

Susi Sittenstrolch:
"Herr Richter, in den in Frage kommenden vier Wochen war ich jeden Samstag im Pornokino zum Gangbang ohne Kondom. Die haben sich alle nicht vorgestellt, außerdem ist das jetzt auch schon wieder 2 Jahre her."

Und selbst wenn diese Auskunft zumutbar ist. Sie ist kaum zu widerlegen und den echten Vater hat man immer noch nicht (ob Mutti ihn nun tatsächlich kennt oder nicht).

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