Inigo Montoya schrieb am 30.08.2016 06:54:
Ich werde versuchen, die Quelle zu rekonstruieren (das kann leider dauern). Davon abgesehen steht es Dir frei, gängige Suchmaschinen für eigene Recherchen zu verwenden.
Deswegen Frage ich ja, eine Suchmaschine bedienen kann ich, das einzige was ich finden kann ist die "Verordnung über die Angleichung familienrechtlicher Vorschriften" aus März 1943, die wiederum nur eine Konkretisierung der Regelungen im BGB aus der Weimarer Republik in technischer und verfahrensrechtlicher Hinsicht sind.
Nichts davon hat mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben inhaltlich zu tun.
Eine Auskunftspflicht der Mutter über den echten Vater bei erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft zum Zwecke des Regresses ist darin nicht zu finden.
Also her mit der Quelle, die belegt, dass ein inhaltlich gleiches Gesetzesvorhaben schon im 3.Reich in der Mache war.