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Avatar von Mairegen
  • Mairegen

860 Beiträge seit 03.12.2008

Re: Nur im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens

foobar schrieb am 30.08.2016 09:12:

Man sollte nicht unnötig in Familien eingreifen, d.h. solange sich die Frage des Unterhalts nicht stellt, besteht keine Notwendigkeit für einen Vaterschaftstest. Es gibt ja auch Fälle, in denen der Scheinvater von diesem Fakt weiß und seine Vaterschaft vorsätzlich nicht in Frage stellt, z.B. weil er zeugungsunfähig ist.

Das Wissen um die genetische Abstammung ist ja völlig unabhängig vom rechtlichen Status. Der obengenannte Mann kann ja jederzeit die Adoption beantragen, die in solchen Fällen vereinfacht durchgeführt werden sollte. Das sollte aber auf keinen Fall das Recht des Kindes auf das Wissen ums eine Abstammung beeinträchtigen.

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