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Avatar von Mairegen
  • Mairegen

860 Beiträge seit 03.12.2008

Re: Theorie und Praxis...

datatype schrieb am 30.08.2016 02:04:

Und nu? Was ist der juristische Unterschied in den Folgen zu einem heutigen "Ätschbätsch, sag ich nich..."?

Der Punkt ist ja ein Anderer. Wenn gerichtlich festgestellt wird "Vater unbekannt" erlöschen die Zahlungsverpflichtungen des Scheinvaters. Ab dem Zeitpunkt muß die Mutter allein für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Da nur zwei Jahre zurück regressiert werden kann, ist es extrem wichtig den Vaterschaftstest ehest möglich nach der Geburt durchführen zu lassen.

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