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687 Beiträge seit 07.07.2000

Re: Theorie und Praxis...

Mairegen schrieb am 30.08.2016 11:44:

Der Punkt ist ja ein Anderer. Wenn gerichtlich festgestellt wird "Vater unbekannt" erlöschen die Zahlungsverpflichtungen des Scheinvaters. Ab dem Zeitpunkt muß die Mutter allein für den Unterhalt des Kindes aufkommen.

Das ist heute schon so. Dafür bräuchte es nicht den (eben nicht durchsetzbaren) Auskunftsanspruch.

Da nur zwei Jahre zurück regressiert werden kann, ist es extrem wichtig den Vaterschaftstest ehest möglich nach der Geburt durchführen zu lassen.

Richtig. Das ist nun sogar eine Schlechterstellung der falschen Väter gegenüber de aktuellen Rechtslage, da gibt es nämlich keine zeitliche Begrenzung. (Ups, das hatte ich völlig überlesen!)

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