Isidorus schrieb am 30.08.2016 06:36:
Verweigert die Mutter den Test, begründet das den Anfangsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtung.
Das ist doch nur phantasievolles pseudo-juristisches Geschwafel. Die Verweigerung des Tests durch die Mutter wird keinem deutschen Gericht ausreichen, um einen Vaterschaftstest anzuordnen.
Und wenn der Test nicht vom Gericht angeordnet oder anderweitig gut begründet ist (z. b. medizinisch), wird er als Beweismittel nicht erkannt.
Edit: Sorry, nehme ich zurück. Die Gesetzeslage ist da inzwischen wohl anders.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.08.2016 09:52).