Isidorus schrieb am 30.08.2016 14:59:
Eine liebende und ehrliche Frau wird es dem Mann ohnehin von sich aus anbieten ...
HA-HA-HA-HA! Der war gut! Was muss man für solche Eingebungen zu sich nehmen?
Das sollte man schon vor der Eheschließung und vor der Zeugung verbindlich festlegen, dass es so gehandhabt wird. Von einer Frau, die sich darauf nicht einlässt, gleich die Pfoten lassen. Denn eine ehrliche Frau hat in diesem Punkt nichts zu verbergen.
Du hast entweder nicht gelesen oder nicht verstanden was ich geschrieben habe. Hast du schon mal geheiratet?
Es gibt etwas viel realistischeres, ein heimlicher Vaterschaftstest. Legal, illegal, scheissegal. Im Ausland geht alles.
Das hätte nie verboten werden dürfen. Und wenn der positiv ist, ist doch alles gut. Dann muss man gar kein Misstrauen offenbaren. Und wenn nicht - offiziellen Test beantragen und ab zum Anwalt.