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687 Beiträge seit 07.07.2000

Re: Wer nicht weiss muss selber blechen

Und dem ist schon heute so, der Staat wird erfinderisch. So wird dem Anfechtenden in schöner Regelmäßigkeit unterstellt von der Nicht-Vaterschaft schön länger gewusst zu haben und durch Stillhalten sozusagen ein Gewohnheitsrecht des Kindes auf Unterhalt durch ihn geschaffen zu haben (und zeitgleich den Anspruch gegen den Bio-Vater verwirkt zu haben)...
Also nichts neues (bis auf den Fakt dass der echte Vater nun offenbar sogar schlechter gestellt wird, da er den Unterhalt von Bio-Vater jetzt nur noch für zwei Jahre und nicht mehr Rückwirkend bis zur Geburt einklagen kann...)

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