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  • Mairegen

860 Beiträge seit 03.12.2008

Re: alberner rechtsstreit

VK46 schrieb am 31.08.2016 20:55:

Unterhalt für das andere Elternteil und für das/die Kind/er.
Das geht bei den meisten gar nicht.

Das kann nur passieren wenn die Frau keinem Beruf nachgeht. Wer einverstanden ist, daß die Frau einen auf "nur Hausfrau" macht, hat schon verloren. Elternzeit teilen, sich nie auf nur Bezahler sein reduzieren lassen.

Bei unehelichen Kindern kann ich nur sagen "Trau, Schau, Wem". Allerdings fällt da kein Unterhalt für die Frau an (zumindest nicht in AT).

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