Hi,
Nur mit einem Anfangsverdacht wird mann aber nicht weit kommen, wenn frau den Test ablehnt.
Warum wird nicht gleich bei Geburt automatisch ein Test gemacht?
Das Ergebnis wird hingegen nur mit Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts im Klageverfahren preisgegeben. Der Scheinvater hat dann das Recht, vom biol Vater rückwirkend Unterhalt zu fordern. Diesen festzustellen wäre dann wieder Aufgabe des Vormundschaftsgerichtes.
Bye