Ansicht umschalten
Avatar von JonChaos
  • JonChaos

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2012

Re: öööhmmm

Ja, dann versuch mal als verheirateter Mann die Vaterschaft abzustreiten wenn du weisst dass deine Frau dir fremdgegangen ist, sie dies aber abstreitet.

Das Jugendamt wird dir dann schon erklären wem nichtmehr zu helfen ist...

Das ist momentan das Hauptproblem.

Und solange Gerichte Vaterschaftstests als Beweismittel ablehnen wenn die Frau nicht die Zustimmung gegeben hat ist das Gesetz einfach eine Nullnummer.

Es hilft nur dann wenn klar ist das man nicht der Vater ist. Zb wegen der Hautfarbe oder Blutgruppe des Kindes.

Aber wenn ein Mann nach seiner Scheidung erfährt dass das Kind nicht von ihm ist - die Mutter aber einen Vaterschaftstest verweigert zahlst du trotzdem bis das Kind 21 ist...

Das Einzige was da helfen würde wären Vaterschaftstest als Standard bei der Geburt - nur dann wird man als Vater eingetragen oder zumindest dass es nach einer Scheidung nur dann Unterhalt für Frau und Kind gibt wenn ein Vaterschaftstest positiv ist.

Hier im Ort hat ein Mann nachdem er von seiner Frau verlassen wurde einen V-Test durchführen lassen. Negativ bei beiden Kindern...

Sie arbeitet schon seit Jahren nicht und wird es die nächsten Jahre auch nicht tun weil das älteste Kind psychich auffällig ist und laut ihrem Anwalt eine Berufstätigkeit daher nicht zugemutet werden kann da sie sich um das Kind kümmern muss...
Und er lebt von dem Geld was unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

Toll oder...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.08.2016 22:14).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten