um die Nachteile (insbes. Kosten) einer solchen zusätzlichen sehr speziellen Nischenproblems-Pflichtversicherung der Allgemeinheit aufzubürden.
Ach, alleine die Richter, die wir dann nicht mehr finanzieren müssten ...
Naja, ich weiss nicht.
Einerseits: Natürlich kostet ein Richter viel mehr als ein Test.
Aber: der Richter ist ja nur in einer ganz geringen Minderheit von Nischenfällen nötig, und selbst davon fallen die Gerichtskosten in den allermeisten Fällen nicht der Allgemeinheit zulaste sondern demjenigen, der das Verfahren um den Unterhalt verliert. Bleibt also die winzige unter-Minderheit der Fälle, wo ein Richter ins Spiel kommt und keiner solventen Steitpartei die Gerichtskosten aufgebrummt werden können.
Dagegen würden beim Pflichttest die Kosten in jedem Fall bei jeder Geburt immer anfallen. Durch die entsprechend immens viel höhere Zahl der Fälle würde es mich schwer wundern, wenn das günstiger käme als der o.g. sonst bleibende Fall mit den Kosten für die Richter. Aber wenn jemand da eine fundierte Vergleichsrechnung hat, lasse ich mich da gerne eines besseren belehren.