Dracocephalus schrieb am 30.08.2016 17:10:
Typisch Deutschland.
Denn einer muss dafür ja aufkommen, wenn es nur der Depp ist
der seiner Frau vertraut.Das finde ich sogar äußerst angenehm, denn es geht dabei nicht um gekränkte Eitelkeiten, sondern um das Kind. Die Eltern sind völlig nebensächlich. Und es steht wirklich jedem frei, die Vaterschaft vor Gericht zu klären, wenn der Verdacht im Raum steht.
D.
Konstruieren wir mal einen kleinen Fall:
Bei einem gutverdienenden Ehemann stellt sich im
Rahmen einer humangenetischen Untersuchung
seines 3-jährigen Kindes heraus, daß er nicht der
biologische Vater ist. Er trennt sich und versucht,
die Vaterschaft anzufechten.
Es ist klar, daß derjenige an dem die Vaterschaft
wie ein Schwarzer Peter hängenbleibt
a) Kindesunterhalt
b) langjährigen Betreuungsunterhalt
zahlen darf.
Rate mal, was der schlechter verdienende biologische
Vater und Verwandte der Kindsmutter wohl recht
einfach bezeugen werden - nämlich daß der Ehemann
schon seit Geburt Kenntnis von seiner Nichtvaterschaft
hatte. Damit ist seine Anfechtung im Eimer und man
kann problemlos eine hohe 6-stellige Beute einfahren.
Aber ist ja nur zum Wohle des Kindes, da kann keiner
etwas dagegen haben.
MfG