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  • NeinzurDreifaltigkeitslehre

mehr als 1000 Beiträge seit 18.08.2016

Standardmäßig bei Geburt

Etwas Nabelschnurblut oder ein Abstrich von der Mundschleimhaut bei der Geburt und gut ist. Wäre dies eine Standartprozedur, bräuchte mann sich auch nicht mit dem dämlichen Vorwurf des Misstrauens oder gar der Unterstellung herumschlagen.
Due Kosten sollte selbstverständlich der Staat übernehmen, da er auch ein Nutznießer ist, indem er keine Alimente mehr zahlen müsste, wenn es eine DNA-Datenbank gäbe.
Ich hätte keine Probleme, meine DNA zu veröffentlichen, zumal im biometrischen Pass eh schon so einiges abgespeichert ist.

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