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687 Beiträge seit 07.07.2000

Theorie und Praxis...

Ein nettes Gesetz, dass Herrn Maas sich ausgedacht hat und sicher ein paar Wählerstimmen einbringen wird...

Nur - wie soll das bitteschön in der Praxis aussehen?
Eine Frau die den biologischen Vater nicht nennen will (warum auch immer) muss in Zukunft also einen Auskunftsansprich erfüllen, soso - nadann wollen wir mal:
"Ja, also, hmmm.... Ich hab den da in einer Bar getroffen... irgendwo in der Südstadt... wissen sie, Herr Richter, ich hatte da schon ein, zwei Proseccochen... ich glaube er hieß Lars, könnte aber auch Dieter gewesen sein, ja soooogenau kann ich mich da auch nicht mehr erinnern....Hab mir ja nicht den Ausweis zeigen lassen... Wir waren da bei Ihm in der Wohnung, auch irgendwo in der Südstadt, wissen Sie, die Wohnsilos dort sehen für mich irgendwie alle gleich aus... Wie ich heimgekommen bin weiss ich gar nicht mehr genau... ich sagte ja, da waren so drei, vier Proseccochen... Hilft das??? <freundlicher Augenaufschlag>".

Und nu? Was ist der juristische Unterschied in den Folgen zu einem heutigen "Ätschbätsch, sag ich nich..."?

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