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  • Mairegen

860 Beiträge seit 03.12.2008

Unterscheidung unterschiedlicher Elternschaften (was: Auskunftspflicht)

Bekanntermaßen gibt es mindestens vier unterschiedliche Elternschaften:

* Genetisch
* Biologisch
* Sozial
* Rechtlich

Das war eigentlich immer schon so. Neu ist nur, daß heute eine Trennung von Genetisch und Biologisch durch Leihmutterschaft oder andere IV-Methoden möglich ist.

Neu ist auch, und das ist der wirkliche Knackpunkt, daß eine Vaterschaft heute eindeutig bestimmbar ist. Da das früher unmöglich war, hat man einfach die Regelung getroffen, daß jedes Kind, das eine Frau, bis zu 9 Monate nach dem Ende der Ehe, zur Welt bringt, rechtlich den Ehemann als Vater hat. Das diente zum Schutz der Kinder, da früher uneheliche Kinder deutlich schlechter gestellt waren als Eheliche.

Die Möglichkeit für einen Menschen seine biologische Abstammung zu kennen ist beim heutigen Stand der Medizin zwingend Notwendig (Stichworte: Familienanamnese, erbliche Vorbelastung).

Zerstörerisch für Familien ist oft nicht unbedingt das Fremdgehen der Frau an sich, sondern der Vertrauensverlust der durch das Verschweigen und Belügen im Nachgang entsteht.

Ein verpflichtender Abstammungstest sofort nach der Geburt würde all diese Probleme beseitigen. Da das aus bestimmten Gründen vermutlich nie Gesetz wird, bleibt als einzige Möglichkeit eine entsprechenden Klausel in den Ehevertrag aufzunehmen.

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