Aber scheinbar liegt das auch nur dann vor, wenn die Mutter nicht mit dem Vater verheirtatet ist.
Ich sehe da jetzt keinen moralischen Unterschied.
Der Ehemann kann ja wohl trotzdem vom Erzeuger den kompletten Unterhalt zurück verlangen (?).
In Österreich ist auch die Unterschiebung an sich eine Straftat.
Und Hebammen die den Verdacht haben, sind verpflichtet Strafanzeige zu erstatten.