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  • derauserwaehlte

mehr als 1000 Beiträge seit 21.04.2019

Die "Maßnahmen" sind verfassungs- und rechtswidrig

Täglich gehen hierzulande die eigentlichen Corona-Partys in den Fabriken, Büros, Baustellen, ÖPNV, usw. (i.d.R. ohne Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Desinfektionspflicht, Mindestabstand, Personenanzahlgrenzen, Testpflicht, etc.) unvermindert weiter während die Eckpfeiler der sog. freiheitlich rechlichen Grundordnung aufgehoben sind und Bürger kriminalisiert werden wenn sie es wagen alleine auf einer Parkbank zu sitzen. Das ist somit unverhältnismäßig und entspricht nicht dem mildesten Mittel mit der geringsten abgewogenen Grundrechtseinschränkung. Es gibt nämlich kein Grundrecht auf den Betrieb einer banalen Firmen-Corona-Party! Aber offensichtlich ist es hierzulande in der "marktkonformen Demokratie" so, dass die Grundrechte der Bürger hinter den Interessen der "Wirtschaft" hintenan stehen müssen. Die darf ja bekanntlich unter keinen Umständen "gefährdet" werden!

Man muss sich für die notwendige Aufarbeitung die Namen und Gesichter dieser Verbrecherclique, ihrer Amtshandlanger und Richterschergen usw. merken!
Laufen lassen ist keine Option!

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