In dem Artikel heißt es:
"Nach dem neuen IfSG sollte es möglich werden, dass auch Abgeordnete einer Ausgangssperre unterworfen oder unter Quarantäne gestellt werden könnten. Dem stimmte der Bundestag prinzipiell zu. Er akzeptierte vorauseilend die Abschaffung der politischen "Immunität", also die Unantastbarkeit eines und einer Abgeordneten. Bisher konnte nur das Parlament selber diese "Immunität" seiner Mitglieder aufheben."
Dazu ist anzumerken, dass eine Aufhebung der Immunität zur zwangsweisen Unterbringung eines potentiell infizierten Bundestagsabgeordneten gar nicht nötig ist, da schon die Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (BT-GO Anl6) vom 2. Juli 1980 (!) folgendes bestimmt:
"15. Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz haben notstandsähnlichen Charakter. Maßnahmen nach §§ 29 ff. des Infektionsschutzgesetzes bedürfen daher, gleichgültig, ob sie zum Schutz gegen das Mitglied des Bundestages oder zum Schutz des Mitgliedes des Bundestages gegen andere notwendig werden, nicht der Aufhebung der Immunität."
Siehe: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage6-245194
Dieser Quarantänezwang ist der Sachlage nach völlig angemessen. Warum sollte es ein Abgeordnetenprivileg für Politiker - wie z. Zt. Boris Johnson in UK oder Michail Mischustin in Russland oder Friedrich Merz in Deutschland - geben, als verseuchte Parlamentarier frei rumzulaufen und die Bevölkerung zu infizieren.
Zur Unterbringung der Infizierten und ihrer Kontaktpersonen - gleich ob Abgeordneter oder Otto-Normalverbraucher - sind in Berlin drei Lager ausgeguckt. Zwei befinden sich in Berlin-Buch, eines am Südufer des Wannsees. Die Berliner, die wissen, wo sich die Lager befinden, können sich ja schonmal einen Klappspaten bereitlegen. Die Berliner verfügen beim Bau von Fluchttunneln bekanntlich über umfangreiche Erfahrungen.