Es ist kein Geheimnis dass sich Merkel über dem Recht wähnt, denn sie trägt das offen zur Schau ("dann ist das nicht mehr mein Land"). Ihr Kanzleramtsminister hat mit seiner Kritik an Gerichtsentscheidungungen bezüglich der Rechtswidrigkeit von Corona-relatierten Maßnahmen noch mal die Haltung des Kanzleramts zur Gewaltenteilung und somit zur Verfassung an sich bekräftigt.
Der Schutz des Lebens (Art. 2 GG) steht im übrigen nicht über der Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 GG). Die "Corona-Krise" hat weniger mit einem Virus zu tun welcher kaum einem Deutschen gefährlich wurde, als dass sie Folge falscher staatsrechtlicher Prioritäten und Symptom einer andauernden und sich jetzt rapide verschlimmernden Verfassungskrise ist.