HeliosMaximus schrieb am 06.05.2020 06:33:
Gibt es für Dich eigentlich staatliches Handeln, das nicht dem Abbau des Rechtsstaates dient?
Was für eine dumme Frage - aber Sie sind ja auch ein Duz-Michel! Wie wäre es z.B. mit der Einführung und Stärkung des Datenschutzes.
Ich bin wohl eher ein Useneturgestein und halte mich an alte Gepflogenheiten. Wir haben seit SARS I 17 Jahre Zeit gehabt, datenschutzkonforme Lösungen für Epidemien zu entwickeln. Jetzt aber ist nicht die Zeit für endlose Diskussionen. Darüberhinaus sind im Bereich Datenschutz noch 1000e Schlachten zu schlagen, bis wir vertrauenswürdige Hardware mit vertrauenswürdiger Software haben und die ausufernden Überwachungsmaßnahmen vernünftig, also nicht à la Schäuble reguliert sind.
Wir hatten schon vor dem Lockdown soziale Distanzierungsmaßnahmen und bislang unverschämtes Glück, dass damit eine Eindämmung möglich war.
Und wieso haben wir dann den "Lock down" dennoch gebraucht?
Weil wir unsere Fehler immer erst nach etwa 14 Tagen erkennen können, müssen wir härter rangehen als erforderlich. Die Frage ist allerdings, warum wir R nicht auf < 0.5 gedrückt haben.
Unsere Maßnahmen hätten schon früher einsetzen müssen, insbesondere wären Grenzschließungen/Grenzkontrollen in den Anfangstagen von Nutzen gewesen.
Ja, schon 2015, aber da war es "unmöglich Grenzen zu schließen"!
Das ist aber eine andere Baustelle. Führen wir eigentlich zur Zeit Grenzkontrollen durch?
Die Risikogruppe in unserer Bevölkerung umfasst etwa 30-40% der Gesamtbevölkerung. Den Leuten zu predigen, sie sollen sich schützen, ist nicht hilfreich.
Na ja, jetzt argumentieren Sie mit willkürlichen Behauptungen und werden wohl weiter mit Ihrer platten Duzerei antworten. Eine Verfassungskonformität der Corona-Restriktionen ist nach rechtsstaatlichen Kriterien nicht gegeben, schon gar nicht in Bayern! Da helfen auch keine demagogischen Zukunftsprognosen.
Risikofaktoren (u.a.): Diabetes melitus, arterielle Hypertonie, chronische Lungenerkrankungen, chronische Herzerkrankungen, Übergewicht. Die decken einen deutlichen Anteil der Erwachsenen unterhalb des Rentenalters ab.
Weder Du noch ich können die Maßnahmen unter dem Aspekt der Konformität mit unserer Verfassung beurteilen. Allerdings würde ich vermuten, dass das BVerfG Deine Güterabwägung nicht teilen wird. Schauen wir mal.
Lassen wir es besser! Das ist niveaulos und Zeitverschwendung.
;-)
Demagogische Zukunftsprognosen solltest Du wirklich unterlassen, denn meine Worst-case-Szenarien kannst Du nicht ausschließen. Und die sollte man zu vermeiden suchen.