Robert77 schrieb am 04.05.2020 10:27:
Welche Maßnahme die aufgrund einer Anordnung nach §5.2 getroffen wird (und bei der die Länder nichts dagegen unternehmen können ) könnte das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betreffen ?
Ärztliche Untersuchungen von Reisenden.
Eine Blutabnahme ist definitiv ein solcher Eingriff, möglicherweise
sogar schon ein Rachenabstrich.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.05.2020 12:21).