Robert77 schrieb am 04.05.2020 10:27:
Ja, prüfen ist immer gut. Ist etwas missverständlich formuliert aber es würde stimmen, wenn man im Artikel "Bundestag" durch "Bundesrat" ersetzt. Eventuell ein Tippfehler?
Insofern hat der Bundestag sich selbst nicht entmächtigt, sondern den Bundesrat.
Da der Bundesrat wiederum zugestimmt hat, ist der Bundesrat das Organ was sich selbst entmächtigt hat. Denn er hat die Kontrolle über Anordnungen des Gesundheitsministerium, die die Länder betreffen, abgegeben.
Interessant im Rahmen der "Check und Balances".
Da habe ich diese Website gefunden, die alle Änderungen am Gesetz dokumentiert.
https://www.buzer.de/gesetz/2148/v237994-2020-03-28.htm
Das erleichtert die Suche nach Änderungen.
Bitte beachten, dass dieses Gesetz schon wieder zu Novellierung steht und zwar zum 15.05.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz-2.html
D.h. der aktueller Stand ist auch nur vorläufig bis zur nächsten Änderung.
Bei der Durchsicht von §5.2 des IfSG ist mir folgendes aufgefallen:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt,
1.
durch Anordnung Personen... usw usf....
...(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.
....Welche Maßnahme die aufgrund einer Anordnung nach §5.2 könnte das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betreffen ?
Und wer gegen §5.2 klagen will, der wird leider auf (5) stossen die besagt:
Eine Anfechtungsklage gegen Anordnungen nach Absatz 2 hat keine aufschiebende Wirkung. :-(
Mit meinem Kommentar bezog ich mich explizit auf den Beitrag des Autors Moser. Inklusive dem veröffentlichten link.
Ich glaube kaum, das in einem Gesetzestext missverständlich formuliert wird oder gar ein Tippfehler passiert ist. Eher glaube ich, das das Gesetz im Einsatzfall willkürlich eingesetzt wird. Das ist eine bekannte Handlungsweise des Staates!
Ich möchte hier garantiert nicht den (vermeintlichen) Sinn oder die Rechtmäßigkeit unterstützen, da ich selber extrem kritisch gegenüber dem Staat bin. Mein Kommentar sollte nur als Hinweis gedacht sein, genauer und detaillierter zu berichten, um dem Gegner (Staat) nicht noch mehr Ansätze zu geben, das kritisch denkende und mit gesundem Menschenverstand denkende Bürger mal wieder als Rechtsradikale usw. stigmatisiert werden. Somit also als konstruktive Kritik gesehen werden sollte.
Danke dafür, das Du die verschiedenen links veröffentlicht hast!