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Avatar von robbypeer
  • robbypeer

mehr als 1000 Beiträge seit 31.03.2013

Wenn die Demonstration von den zuständigem Stellen genehmigt wurde, sollte

die Polizei diese Demonstration nicht auflösen dürfen, sofern sie sich an die Auflagen hält und im Rahmen der Demonstration keine Straftaten begangen werden.

Ob eine Demo auf dem Frankfurter Kreuz genehmigt wird, ist allerdings fragwürdig. Und nur etwas in den Briefkasten werfen nutzt gar nichts.
Anmelden bedeutet in diesem Fall, dass kommuniziert und genehmigt wurde.

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