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Re: Nur unter Anwendung physischer Gewalt

Russlandversteher0013 schrieb am 04.05.2020 06:12:

wird das bei mir möglch sein.
"Freiwillig" habe ich nicht vor mir dieses Virus einzufangen, weder als Infektion noch als "Imppfstoff".

Dem pflichte ich bei.

Es gibt keinen Grund, einen Schnellschussimpfstoff in die Leute zu zwingen, außer, man stellt die Pfründe der Pharmaunternehmen über die Gesundheit der Bevölkerung. Eine Impfpflicht mag ja mit dem GG vereinbar sein, mit den Menschenrechten (Recht auf körperliche Unversehrtheit) dagegen nicht, da eine Impfung IMMER eine vorsätzliche Infektion mit Krankheitserregern darstellt, die, zur Steigerung der Immunabwehr, mit Adjuvanzen (z.B. Zellgifte) eingesetzt werden. Vorsätzliche Infektion und Vergiftung? Klingt für mich nach Körperverletzung. Wird auch juristisch so bewertet; d.h. eigentlich muss der Arzt das Einverständnis des Patienten haben, bevor er impfen darf.

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