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  • Marius2

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2003

"keine hoheitliche Befugnisse"

Haschpappi schrieb am 04.05.2020 09:54:

Außerdem wird Berichtet, das Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste, zwecks Einleitung von Bußgeldverfahren, die Personalien der Bürgerinnen und Bürgern aufnehmen.
Selbst im Rahmen von öffentlichen Beauftragungen durch Stadt-/ Kommunalverwaltungen – man spricht hier von public private security – haben Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste keine hoheitliche Befugnisse und demzufolge auch keine Sonderrechte. Diese “öffentlichen Privaten“ sind den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht weisungsbefugt!

Leider alles falsch.

> https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/welche-befugnisse-haben-private-sicherheitsdienste

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