Haschpappi schrieb am 04.05.2020 09:54:
Außerdem wird Berichtet, das Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste, zwecks Einleitung von Bußgeldverfahren, die Personalien der Bürgerinnen und Bürgern aufnehmen.
Selbst im Rahmen von öffentlichen Beauftragungen durch Stadt-/ Kommunalverwaltungen – man spricht hier von public private security – haben Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste keine hoheitliche Befugnisse und demzufolge auch keine Sonderrechte. Diese “öffentlichen Privaten“ sind den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht weisungsbefugt!
Leider alles falsch.
> https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/welche-befugnisse-haben-private-sicherheitsdienste