“(…) Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes haben grundsätzlich nur dieselben Rechte wie andere Bürger auch. (…)
Was dürfen die privaten Sicherheitskräfte nicht? „Ein privater Sicherheitsdienst ist keine Polizei in light“, sagte die BDSW-Sprecherin. Die Sicherheitskräfte dürften niemanden einsperren,
sie dürften auch keine Personalien aufnehmen.
„Dafür muss die Polizei kommen.“ Ebenso wenig dürften private Sicherheitsdienste Waffen tragen. „Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.“ Die Aufgabe der privaten Sicherheitsdienste liege vielmehr in der Prävention und Abschreckung. (...)“
https://rp-online.de/nrw/staedte/xanten/welche-rechte-hat-ein-privater-sicherheitsdienst_aid-35672011