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Avatar von Haschpappi
  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Re: "keine hoheitliche Befugnisse"

Inwiefern sich Kommunen in Bezug auf den örrentlichen Raum auf ein "Hausrecht" berufen können, wäre m.E. noch zu klären.

Ich habe Text gefunden, der Deine/ Ihre Aussage stützt:

"(...) Weiterhin kann dem Sicherheitsunternehmen das Hausrecht übertragen werden, sodass sie Personen aus privaten Gebäuden des Platzes verweisen kann. Diese Befugnis ist jedoch nicht auf den öffentlichen Raum zu übertragen. Bei einem Platzverweis im öffentlichen Raum würde es sich um einen Verwaltungsakt handeln, welcher hoheitliche Befugnisse voraussetzt.
Aufgrund dieser begrenzten Befugnisse stellt sich die Frage, in welchen Bereichen die City-Streife (Anmerk.: private Sicherheitsdienste) eine Entlastung für die polizeiliche Arbeit darstellen würde. (...)“

Privatisierung polizeilicher Arbeit. Welche Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen gibt es?

https://www.grin.com/document/351435

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