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mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Re: Shock'n'Awe: Überrumpelungstaktiken sind undemokratisch

Es gibt eine Mundschutzpflicht, Punkt. Mit der kann ich auch soweit leben. Ein Unding ist aber, wenn die Bundesexperten Wieler und Drosten zunächst erklären, der Mundschutz wäre unwirksam und am Ende trotzdem eine Pflicht kommt - wem soll man nun glauben?

Tatsache: der Mundschutz schützt den Träger nicht, sondern die Mitmenschen in seiner Umgebung. Wenn fünf Leute in einem Raum stehen und alle tragen Mundschutz, schützt keiner sich selbst sondern die anderen vier Personen. Und trotzdem sind alle infiziert, wenn einer etwas mit reinträgt, wenn der Raum nicht gut belüftet ist ...
Es gibt also maximal einen eingeschränkten Schutz vor Tröpfcheninfektion - und mehr nicht. Das genügt mEn allerdings, die Pflicht zu rechtfertigen - und daher kann ich das auch akzeptieren.

Die "schrittweisen Lockerungen" wiederum scheinen eher den Geschäftsbetrieb als die allgemeinen Lebensbedingungen in Betracht zu ziehen. Und irgendwie wirkt alles so, als ob man uns "Privilegien" gönnt, statt uns Grundrechte zurückzugeben. Dabei gibt es keinen Grund für gönnerhafte Gesten. Verstärkt wird der Eindruck, dass eben über den "Immunitätsnachweis" mit "erweiterten Privilegien" diskutiert wird.

Zum Thema Impfpflicht: die mag mit dem GG vereinbar sein, mit den Menschenrechten indes ist sie es nicht. Denn dort wird von "körperlicher Unversehrtheit" gesprochen. Eine Impfung ist immer, grundsätzlich und vom Wesen her eine vorsätzliche Infektion mit lebenden oder inaktiven Krankheitserregern gepaart mit impfverstärkenden Giften. Eine Impfung ist vom Wesen her also eine Körperverletzung, die gegen das Menschenrecht "körperliche Unversehrheit" verstößt.
Daher MÜSSEN Impfungen immer auf freiwilliger Basis verabreicht werden, d.h. ich muss willentlich zum Arzt gehen und willentlich einer Impfung zustimmen. Denn dann habe ich die Körperverletzung durch Impfung sanktioniert und der Arzt darf impfen. Lehne ich die Impfung ab, darf er auch nicht impfen.

Da muss die Reise hingehen - und nicht weg davon.
Das GG basiert übrigens auf den Menschenrechten.

Nochmal: Impfen ist vom Wesen her eine Körperverletzung. Und unabhängig davon, ob ich die Impferei für gut oder schlecht befinde, das ist einfach ein juristischer Fakt. Deswegen durfte bisher auch kein Säugling ohne Einverständnis der Eltern geimpft werden und der Kinderarzt musste sich mit der Impfaufklärung zufrieden geben. Anders ausgedrückt: ein Kinderarzt, der gegen den Wunsch der Eltern impft, riskiert seine Probation, weil den Eltern dann das Recht zusteht, sich bei der übergeordneten Instanz zu beschweren und sie dürfen "Körperverletzung" als Grund angeben.
Das hat sich faktisch mit der Masernimpfpflicht geändert und zwar auf äußerst hinterfotzige Art und Weise: zwar gilt nur für die Masern eine Impfpflicht, die auch mit dem GG vereinbar ist, aber das formulierende Gesetz fordert absichtlich keinen Einzelimpfstoff. Stehen nur Mehrfachimpfstoffe zur Verfügung, können beliebige Kombinationen an Impfstoffen verpflichtend verimpft werden, solange eine Komponente der Masernimpfstoff ist und kein alternativer Einzelimpfstoff gewählt werden kann. Quasi "Impfpflicht für jeden Mist, solange die Masern drin sind".

Lustigerweise sucht man sich gern raus, wann die DDR Unrechtsstaat ist und wann nicht. In der DDR gab's, je nach Jahrzehnt, eine Impfpflicht oder eine Quasi-Impfpflicht, indem an Schulen, Kindergärten usw. ohne Wissen der Eltern geimpft wurde (Arztbesuche an Schulen etc). Ein Entkommen aus dem System war nicht möglich. Der einzige Vorteil in der DDR war der Umstand, dass Impfungen auch wieder abgeschafft wurden und die Pharmazeutiker unter direkter Kontrolle des Staates standen und keine Profite erwirtschaften durften. Damit wurde nur geimpft, was als sinnvoll erachtet wurde und nicht mehr als notwendig.
Heute kriegt man jeden Spaß mit und es gibt keinerlei Bestrebungen von Seiten der StiKo oder der Ärzteschaft, bei der Impfgabe die gleichen hohen Maßstäbe anzusetzen wie beim Medikamenteneinsatz verschreibungspflichtiger Arzneien - obschon eine Impfung vergleichbare oder teilweise schwerere Nebenwirkungen haben kann als viele Medikamente.

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