Jomar schrieb am 17.05.2024 19:30:
sollte wählen dürfen, wenn er nicht schon mindestens 36 Jahre im Land wohnt.
Meine erste Teilnahme an einer Wahl in Deutschland als in Deutschland geborener Staatsbürger war die an der Landtagswahl in NRW am 12. Mai 1985.
Nach Deinen Kriterien hätte ich nicht wählen gehen dürfen: damals war ich seit sechs Monaten 18 Jahre alt, lebte also nicht seit 36 Jahren in dem Land, in dem ich zur Wahl gehe.