MiniWahr schrieb am 06.04.2022 18:40:
Selbstverständlich wäre so ein Einsatz rechtlich verfolgbar.
Verantwortung trägt immer, wer den Einsatzbefehl gibt.
Nur wenn es überhaupt einen Einsatzbefehl gab.
Und was, wenn dieser Einsatzbefehl sich nur auf "Erkundung" beschränkte,
dann aber irgendwelche "Selbstverteidigungsroutinen" ausgelöst wurden?
Dann war es eben kein Mord oder Totschlag,
da so eine vollautonome bewaffnete Drohne eben kein "Rechtssubjekt" ist,
sondern nur ein "Rechtsobjekt".
Dann war es einfach nur eine "Fehlfunktion".
Daher muss der Gesetzgeber dieses Thema endlich mal angehen.
Die ganzen PKW werden ja auch immer autonomer.