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  • alterpinguin

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Du vergisst die staatliche Ebene -- der Mörder Idar-Oberstein war kein Staatsdie

Gimme Shelter Now schrieb am 06.04.2022 16:28:
Re: Netter Versuch, aber...

Tsu Tang schrieb am 06.04.2022 15:46:

illegal: Gesetze sind anzuwenden wurden aber gebrochen
extralegal: Gesetze sind nicht anzuwenden wurden daher nicht gebrochen.

Hilft mir nicht wirklich weiter. Deshalb ja das Beispiel mit dem Mord in Idar-Oberstein. Wer legt fest, ob ein Gesetz anzuwenden ist? Der Täter?

Wenn der Mörder des Tankwarts sagt, dass die Gesetze in seinem Fall nicht anzuwenden waren, war sein Mord nicht illegal sondern extralegal?

Und bei den Morden via Drohne gilt das gesetzliche Tötungsverbot doch auch, oder nicht? Drohnenmorde sollten also genau so illegal sein wie der Mord an diesem Tankwart (Notwehr ausgenommen). Mir ist also noch immer nicht klar, was das "extralegal" hier eigentlich bedeuten soll.

Ich könnte mir noch vorstellen, dass es für bestimmte Handlungen einfach (noch) keine gesetzliche Regelungen gibt. So bringen etwa das "Neuland" Internet und die Digitalisierung viele Möglichkeiten hervor, für die gesetzliche Regelungen aus der analogen Zeit nicht angewendet werden können. Downloads, Deep Fakes und vieles mehr könnte man daher vielleicht als extralegal bezeichnen, was aber auch das Problem mit sich brächte, dass man absolut alles, wofür es keine gesetzliche Regelung gibt (mach ich jetzt eine Flasche Wein auf oder eine Flasche Mineralwasser) als extralegal bezeichnen müsste.

Ist im vorliegenden Fall aber eh irrelevant, da es ein gesetzliches Tötungsverbot ja gibt. Also ist ein Drohnenmord entweder legal (Mandat zur Selbstverteidigung im Kriegsfall) oder illegal. Was "extralegal" hier meinen könnte, entzieht sich noch immer meinem Vorstellungsvermögen.

Du vergisst die staatliche Ebene -- der Mörder Idar-Oberstein war kein Staatsdiener um es mal so überdeutlich auszudrücken.
Wenn der Mörder z.B. auf so was wie eine direkte oder indirekte staatliche Weisung wie z.B. den "finalen Rettungsschuss" agiert hätte, dann wäre es sogar eine legale Tat gewesen, weil er gemäß dieser staatlichen Ordnung so reagiert hätte. Der Trick ist, dass mit der Freigabe zu dem "Rettungsschuss" sozusagen der Justiz genüge getan wurde. Bei den extralegalen "Tötungen" fehlt das aber und die agierenden Täter arbeiten "nur" so was wie eine Todesliste ab, wobei je nach eingesetztem Mittel natürlich auch unschuldige Opfer in Kauf genommen werden. Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, wäre es extralegal. Siehe mal als Beispiel die "Tötung" von Bin Laden (dürfte wohl bekannt sein). Der stand viele Jahre auf der Liste der handelnden USA - sogar unter verschiedenen US-Präsidenten und wurde ohne Urteil etc. getötet (auch wenn im Moment des Einsatzes Selbstschutz geltend gemacht werden könnte, da es offenbar Waffen in seinem Haus und bei ihm gab).

ps. all diese Feinheiten ändern natürlich nichts daran, dass man bei einiger moralischer Festigkeit diese Tricks dieser angeblich so hoch moralischen Bundestagsabgeordneten leicht durchschauen kann. Zumal es in der Historie genug elende Beispiele gegeben hat... z.B. "Deutschland wird am Hindukusch verteidigt" -- Vorwärtsverteidigung ist kein Angriffskrieg, ja ist noch nicht mal ein Krieg, der vorbereitet wurde, weil ja angeblich per Grundgesetz die Vorbereitung eines solchen Krieges verboten ist ... und selbst wenn es verboten ist... interessiert das kaum einen, da es keine Strafe etc. dafür gibt. Ist wie beim Autofahren mit einem Tempolimit... das nie kontrolliert wird. Warum spart man sich nicht im Autobau die Kosten für so was sinnloses wie einen Tacho? etc. pp....

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