Gimme Shelter Now schrieb am 06.04.2022 16:28:
Und bei den Morden via Drohne gilt das gesetzliche Tötungsverbot doch auch, oder nicht? Drohnenmorde sollten also genau so illegal sein wie der Mord an diesem Tankwart (Notwehr ausgenommen). Mir ist also noch immer nicht klar, was das "extralegal" hier eigentlich bedeuten soll.
Das Tötungsverbot gilt aber nur für Menschen,
also für "Rechtssubjekte".
Was aber, wenn eine autonome Drohne einen Menschen tötet?
Das ist bisher nicht gesetzlich geregelt,
und daher eben "extralegal".
"Noch" ist der Heron Drohne nicht voll-autonom,
aber das könnte sich mittels einfachem Softwareupdate
in naher Zukunft ändern.
Und generell ist das ein Thema,
dass der Gesetzgeber endlich mal anpacken muss.
Denn auch die PKWs werden ja immer autonomer.