Wenn ich also eine Killerbombe baue, die über einen von mir programmierten Algorithmus selbst entscheidet, wann sie explodiert und diese beispielsweise im Bundestag deponiere, kann ich dafür nicht belangt werden? Das ist ja fantastisch. Die Geschichte heb ich mir für den Richter auf.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.04.2022 18:04).