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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Viel Glück damit.

Cyberneulandbingobuzzer schrieb am 06.04.2022 17:58:

Wenn ich also eine Killerbombe baue, die über einen von mir programmierten Algorithmus selbst entscheidet, wann sie explodiert und diese beispielsweise im Bundestag deponiere, kann ich dafür nicht belangt werden? Das ist ja fantastisch. Die Geschichte heb ich mir für den Richter auf.

Viel Glück damit.

Wichtig dabei:
- du darfst die Bombe nicht zum Zielort bringen, denn das Ziel muss sie sich selbst aussuchen.
- dein Algorithmus darf nicht nur über das "wann" entscheiden, sondern auch über das "ob".
- ach, und ganz nebenbei: Unabhängig von der Art der Zündung ist das Bauen von Bomben strafbar.

Aber ich sehe,
du beschäftigst dich immerhin mittlerweile
mit der juristischen (und moralischen) Problematik
von vollautonomen bewaffneten Systemen.
B-)

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