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Avatar von szul
  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Eben das müsste dringend mal nachgeholt werden.

Cyberneulandbingobuzzer schrieb am 06.04.2022 19:00:

Also bei mir ist derjenige, der eine Waffe einsetzt/betreibt der Killer. Das gilt auch für vollautonome Waffen. Aber was weiß ich schon. Du kannst auch einen aufgestachelten aggressiven Hund von der Leine lassen und dann dem Hund die Schuld geben, wenn er einen Menschen tötet.

Nein, das kannst du nicht*, eben weil es dafür Gesetze gibt.
Für autonome (bewaffnete) Systeme gibt es sie nicht.
Eben das müsste dringend mal nachgeholt werden.

(*mit Einschränkungen. So wie Gesetze nun einmal sind...)

BGB § 833
Haftung des Tierhalters

1 Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
2 Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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