Friedolinchen schrieb am 14.02.2022 09:45:
Der Fall Assange zeigt im Kern das Spannungsfeld zwischen:
- berechtigtem und notwendigem Schutz von Menschen durch unnötige Bloßstellung (oder gar Gefährdung) in Veröffentlichungen und
(...)
Ich würde sehr gespannt eine Gerichtsverhandlung verfolgen, die dies am Beispiel des Assange/Wikileaks Falls aufarbeitet. ....
Typischer US-Bezahltroll-Post von dir.
Unnötige Bloßstellung ist nicht strafbar.
Den Vorwurf der Gefährdung hat die durchgedrehte US-Justiz längst fallengelassen. Hast du wohl noch nicht mitbekommen.
Dann wären da noch die 10+ Jahre Folter, die Assange angetan wurde, und der permanente Mißbrauch des Justizsystems, um die Folter aufrechtzuerhalten. Erfundene Vorwürfe, gefälschte Aussagen, CIA-Überwachung der Kommunikation mit Anwälten, Mord- und Vergiftungspläne des Anklägers USA, ....
Wen möchtest du doch gleich auf der Anklagebank bei einem "Gerichtsverfahren" sehen?
Assange?
Echt jetzt?