Ansicht umschalten
Avatar von hofia
  • hofia

162 Beiträge seit 20.07.2022

Re: ne Stelle als Bedienung an der Bar

Der Weisse schrieb am 21.07.2022 09:54:

Natürlich hätte der Betreiber auch nichts dagegen gehabt, wenn das AA ihm statt der 19-Jährigen einen übergewichtigen langzeitarbeitslosen Endfünfziger mit schütterem Haar für die Stelle vermittelt hätte.

Sollten also alle Stellen als unzumutbar gelten, in denen ein übergewichtiger, langzeitarbeitsloser Endfünfziger mit schütterem Haar keine Chance auf Anstellung hat? Das weitet dann allerdings das Feld an unzumutbaren Jobs ziemlich weit aus!

Ich kann es sehr gut verstehen, wenn die betreffende zu vermittelnde Person dagegen verwahrt hat, als Bardame in einem Erotikbetrieb zu arbeiten, jedoch ist es nicht objektiv/generell unzumutbar, einen Job in einem Erotikbetrieb zu vermitteln, solange vom Stelleinhaber selbst keine erotischen Tätigkeiten erwartet werden. Für letzteren Fall (d.h. der Stelleinhaber übt erotische Dienstleistungen aus) gilt das vorliegende Urteil: Ein Job als Prostituierte(r) ist objektiv unzumutbar.

Quizfrage: Ist es zumutbar, einem veganen Kaufmann einen Job als Verkäufer eines Schlachthofes zu vermitteln? Objektiv gesehen ist das sicher nicht unzumutbar, im Einzelfall hängt es von der weiteren Einstellung des Kaufmanns ab.

D.h. es ist in beiden Fällen eher ein Sommerloch- oder Januarloch-Skandal - es sei denn, das Jobcenter würde sich wirklich weigern zu akzeptieren, dass die Vermittelten in einem solchen Fall den Job als für sich persönlich unzumutbar betrachten.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten