Verrückt ist, das ein Gummigeschoss von 40Joule von einem Zivilisten abgefeuert, als gefährliche Körperverletzung gelten würde.
Das deutsche Waffenrecht erlaubt gerade einmal 7,5j und sieht mehr Leistung als iebensgefährdent an.
Das gleiche gilt für die Pfeffersprays.
Eine Selbstverteidigung mit einem Pfefferspray der Polizei würde als unverhältnismäßig gelten und als unzulässig.
Aber.... für die Polizei gelten andere Regeln