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  • knarr

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2007

Besänftigendes Recht auf Widerstand

Das Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes ist auf den 24. Juni 1968 datiert, wurde am 27. Juni 1968 verkündet und trat am 28. Juni in Kraft.[Die Gesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Fällen werden die Grundrechte eingeschränkt.
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Auch um die Kritiker zu besänftigen, wurde in Art. 20 GG ein vierter Absatz eingefügt, der als Ultima Ratio, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, jedem Deutschen das Recht gibt, gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, Widerstand zu leisten (Widerstandsrecht, siehe Art. 20 GG).

> https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze#Inhalt

Das war... wahlweise... Propaganda, Demokratiemarketing oder Widerstandsdiplomatie für den "besänftigten Souverän".

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