Wenn jemand wegen der Demonstranten zu spät zur Arbeit kommt, gilt das nicht als "legitime" Abwesenheit gemäß § 616 BGB, weil der Grund nicht in der Person des Arbeitgebers selber begründet liegt. Dafür könnte man sich im schlimmsten Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen einhandeln.
Das macht den Inhalt der Demonstrationen natürlich schwer vermittelbar und schadet der eigenen Sache eher.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.02.2022 13:07).