Ad 1) Das ist Völkerrecht. Eben hast du noch wegen des Kriegsrechts lamentiert.
Ad 2) Ist Google zu anspruchsvoll für dich? Bitte einen Grundschüler aus der Nachbarschaft um Hilfe!
Einfach irgendwas über die bösen Ukrainer behaupten
Nicht "irgendwas", sondern vielfach belegte Fakten, von denen ich ableite. Das muss nicht gefallen. Es aber abzulehnen, weil es nicht gefällt, ist Religion und hat mit faktenbasierter Argumentation nichts mehr zu tun.
Kleiner Pro-Tipp
Und solange verstecken sich die Helden zwischen Kindern und unter den Röcken der Frauen? ... und das ist "unterstützenswert"? Dafür fahren wir die deutsche Wirtschaft gegen die Wand?
Das Theater wurde - trotz Kennzeichnung - von russischen Truppen bombadiert. Ein klares Kriegsverbrechen.
Es wäre ein Kriegsverbrechen, hätten die Asow-Helden sich nicht auch dort unter den Röcken der Frauen und hinter Kindern versteckt.
Ein Minenräumer wird gegen Zivilisten auch eine verherrende Wirkung haben.
Null Belege, aber eine robuste Meinung. Informiere dich doch bitte einfach! Das würde dir solche Peinlichkeiten ersparen.
Dieser Minenräumer verschießt Pyro-Schnüre, bei deren Explosion eine DUCKWELLE entsteht, die kontakt- und druckempfindliche Minen im Umkreis von 6-10 Metern detonieren lässt.
Die einzige verheerende Wirkung, die er gegen Zivilisten hat, ist, dass er Senioren das Gebiss aus dem Mund hauen kann. Und natürlich kann er Sekundärschäden anrichten, etwa, wenn er die Minen der Helden, die die im Wohngebiet versteckt haben, en bloc detonieren lässt.
Also gestehst du zu, dass die Russen ein Gebäude voller Zivilisten bombadiert haben?
Nach eigenen Angaben haben sie, wie später auch im Stahlwerk, gegen ukrainisches Militär (in Mariupol waren das hauptsächlich Asow-Faschisten) gekämpft.
Wenn sich das heldenhaft hinter Zivilisten versteckt und diese so zum menschlichen Schutzschild vergewaltigt, begeht es selbst das Kriegsverbrechen. Nicht der Gegner.
Nochmals: Das muss nicht gefallen. So lautet das Kriegsrecht.
Wie genau erklärt sich das mit dem Völkerrecht?
Gar nicht, denn das Völkerrecht hat damit nichts zu tun.