LSSC schrieb am 22.08.2022 21:17:
marcohoffmann67 schrieb am 22.08.2022 21:09:
Also bist Du gegen eine Befragung.
Aktuell nicht, da keinerlei Beweise für eine Mittäterschaft bekannt sind.
Nein, ein Auto mit zwei Kennzeichen zu fahren, ist keine Straftat.
Keine Zeugenbefragung, da "keinerlei Beweise für eine Mittäterschaft"?
Das ist eine geile Argumentation, die wird viele bei bundesdeutschen Sicherheitsorganen erheitern.
Bloß weil sie auf demselben Festival war, von dem das Opfer gerade herkam und bloß weil sie mit dem Opfer in einem Haus gewohnt hat - deshalb darf man sie doch nicht mit Fragen belästigen, zumal sie ja am Todestag nach dem Festival ins NATO-Ausland ausgereist ist. Da verbittet sich rein schon aus Respekt gegenüber Frauen jeglicher Befragungswunsch.
Du bist besser als Jimmy Carr! :-)