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  • Oberguru

mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.2004

Das ganze ist v.a. auch eine Versicherungsfrage ...

Hat man eine Beschädigung am Fahrzeug, die sichtbar von Wild herrührt
(ob nun das Viech noch vorhanden ist oder nicht), so übernimmt das
üblicherweise die Teilkasko (so das mit versichert ist, was
normalerweise mit dabei ist), wenn man das sofort der Polizei
und/oder dem Wildhüter meldet; fährt man aber zum ausweichen in einen
Baum oder in den Gegenverkehr und das Getier ist weg, so ist man 100%
selbst dafür verantwortlich und die Versicherung übernimmt gar nix!
Mindestens ein Polizeirapport ist vonnöten, damit die Versicherung
das übernimmt; in gewissen Regionen könnte ein Wildhüterrapport
reichen; meist ist der Wildhüterrapport Basis für den Polizeirapport,
mit dem man dann zur Versicherung geht. Teilkasko haben oftmals sogar
keinen Selbstbehalt; das wird also voll übernommen.

...

...

...

Ach, fast vergessen: Sommerzeit? Abschaffen!! JETZT!!! (und bitte ja
nicht auf so bescheuerte Ideen kommen, das ganze Jahr Sommerzeit
einführen zu wollen!)


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