sadbydefinition schrieb am 30. März 2013 01:33
> Ja, eigentlich lernt man ja auch in der Fahrschule, wie man sich in
> so einem Fall zu verhalten hat, aber es gibt ja genug Volldeppen (aka
> "Tierschützer"), die auch wegen einer Maus irgendwelche waghalsigen
> Ausweichmanöver durchführen und dann im Graben landen oder um den
> nächsten Baum gewickelt werden...
>
> Völlig korrekt, wenn die Versicherung dann eben NICHT zahlt.
Versicherungswille und graue Theorie. Abgesehen davon, daß Du die
Maus gar nicht rechtzeitig siehst, um zu reagieren.
Wenn einem *irgendwas größeres* vors Auto fliegt, so plötzlich, daß
man gar nicht mehr groß erkennen kann, was es ist, bremst jede(r)
reflexartig, außer er hat eine medizinisch relevante
Reaktionsschwäche und würde jederzeit dann auch ein Kind oder einen
sonstigen Fußgänger volle Kanne überfahren oder jedem Vordermann
hinten draufknallen.
Und wenn Du die Wahl hast und entscheidest, einen eindeutigen Keiler
mit 200kg zwecks Versicherung voll aufs Korn zu nehmen (das Vieh
schlägt bei Dir ein wie eine Bombe), bekommen Deine Hinterbliebenen
den Zeitwert von Deinem Totalschaden, schön, das reicht evtl. für die
Beerdigung, und zwar Deine, nicht die von der Wildsau.
Wer da nicht reflexartig in die Eisen steigt oder in ein baumfreies
Seiten-Aus ausweicht sondern einfach drauf zuhält, der sollte sich
mal real auf Verkehrstüchtigkeit prüfen lassen.
Zum Glück gibt es inzwischen auch hinreichend Urteile, daß das
reflexartige Ausweichen oder Notbremsen NICHT schuldhaft und
versicherungsschädlich ist, weil im Fall des Falles eine ausführliche
Abwägung, ob man das Objekt überfahren darf/soll/muß oder nicht,
nicht zumutbar ist.
lG Matthias
> Ja, eigentlich lernt man ja auch in der Fahrschule, wie man sich in
> so einem Fall zu verhalten hat, aber es gibt ja genug Volldeppen (aka
> "Tierschützer"), die auch wegen einer Maus irgendwelche waghalsigen
> Ausweichmanöver durchführen und dann im Graben landen oder um den
> nächsten Baum gewickelt werden...
>
> Völlig korrekt, wenn die Versicherung dann eben NICHT zahlt.
Versicherungswille und graue Theorie. Abgesehen davon, daß Du die
Maus gar nicht rechtzeitig siehst, um zu reagieren.
Wenn einem *irgendwas größeres* vors Auto fliegt, so plötzlich, daß
man gar nicht mehr groß erkennen kann, was es ist, bremst jede(r)
reflexartig, außer er hat eine medizinisch relevante
Reaktionsschwäche und würde jederzeit dann auch ein Kind oder einen
sonstigen Fußgänger volle Kanne überfahren oder jedem Vordermann
hinten draufknallen.
Und wenn Du die Wahl hast und entscheidest, einen eindeutigen Keiler
mit 200kg zwecks Versicherung voll aufs Korn zu nehmen (das Vieh
schlägt bei Dir ein wie eine Bombe), bekommen Deine Hinterbliebenen
den Zeitwert von Deinem Totalschaden, schön, das reicht evtl. für die
Beerdigung, und zwar Deine, nicht die von der Wildsau.
Wer da nicht reflexartig in die Eisen steigt oder in ein baumfreies
Seiten-Aus ausweicht sondern einfach drauf zuhält, der sollte sich
mal real auf Verkehrstüchtigkeit prüfen lassen.
Zum Glück gibt es inzwischen auch hinreichend Urteile, daß das
reflexartige Ausweichen oder Notbremsen NICHT schuldhaft und
versicherungsschädlich ist, weil im Fall des Falles eine ausführliche
Abwägung, ob man das Objekt überfahren darf/soll/muß oder nicht,
nicht zumutbar ist.
lG Matthias