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  • knarr

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2007

Entscheidung des BVerfG

Die Prognose des Vereins BAG Wohnungslosenhilfe kommt just am selben Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht urteilt,

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten.

Alles andere hätte mich auch stark gewundert. Was mich ein wenig enttäuscht ist die Tatsache, dass eine unbekannte Zahl an Menschen wohnungslos wurden, nicht weil kein Anspruch auf ALGII bestand , sondern weil die Ansprüche Sanktionen zum Opfer gefallen sind, immerhin fordert der Verein:

Einzelne Maßnahmen könnten von der kommenden Bundesregierung sofort umgesetzt werden: Bei der Mietschuldenübernahme zum Wohnungserhalt sollte auch im SGB II die Möglichkeit einer Leistungsgewährung als Beihilfe vorgesehen werden. Die Kürzungsmöglichkeit der Kosten von Unterkunft und Heizung im Rahmen der Sanktionierung von Pflichtverletzungen im Sinne des SGB II – bei den Unter-25-Jährigen sogar in verschärfter Form möglich – sind ersatzlos zu streichen.

Augenscheinlich keine einzige Berichterstattung weist zudem auf die mutmaßlich in diesem Jahr noch zur Entscheidung anhängige Verfassungsbeschwerde hin
> https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=2222-12-31&Aktenzeichen=1%20BvL%207%2F16

... auf die hinzuweisen mir selber langsam albern vorkommt. Also wirklich, Würde des Menschen... brrrr. <°>>>< aus dem Eisfach.

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